Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Sindelfingen strebt es an, ihre Onlineangebote wie Webseiten und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist angelehnt an die der Webseite www.sindelfingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind einige Fotos sowie Video-Verlinkungen. Einige Fotos weisen noch keinen Alternativtext vor. Diese werden Zug um Zug barrierefrei umgewandelt, Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.03.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Sindelfingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Sindelfingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Den für Sie zuständigen Beauftragten des Landkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Behindertenbeauftragter im Landkreis Böblingen: https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Behindertenbeauftragter.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Mit einem Klick auf den Link werden Sie zu den entsprechenden Kontaktangaben weitergeleitet.